Hausordnung der Grundschule Zeesen
Einleitung
Wo viele Menschen zusammenleben, müssen sie sich Regeln geben. Diese Hausordnung soll das Miteinander in unserer Schule fördern und regeln. Sie gilt für Schüler, Mitarbeiter, Nutzer und Besucher der Grundschule in Zeesen und entfaltet ihre Wirkung mit dem Betreten des Schulgeländes. Der Schulleiter bzw. seine Stellvertreterin nehmen das Hausrecht gemäß § 71.4 des Brandenburgischen Schulgesetzes wahr.
Jedes Mitglied unserer Schulgemeinschaft hat das Recht auf ungestörtes Arbeiten und Lernen sowie auf Schutz seiner Gesundheit und seines Eigentums. Jeder hat die Pflicht, dieses Recht der anderen zu wahren. Dies erfordert eine Einschränkung der Freiheit des Einzelnen zugunsten der Gemeinschaft.
I. Allgemeine Regeln
- Ich nehme Rücksicht auf meine Mitschüler, bin hilfsbereit und gehe freundlich mit ihnen um.
- Ich tue keinem anderen weh, quäle, schlage, beleidige oder erpresse ihn nicht und mache ihm auch keine Angst.
- Ich bringe keine Messer, Waffen oder Spielzeugwaffen sowie Streichhölzer, Feuerzeuge und Feuerwerkskörper in die Schule mit.
- Ich achte auf gemeinsames und fremdes Eigentum und darf dieses nicht beschädigen oder unerlaubt benutzen.
- Ich weiß, dass ich Wände, Türen, Fenster, Schulmöbel und Toiletten nicht verschmutzen oder beschmieren darf. Halte ich mich nicht daran, muss ich sie säubern oder die Reinigungskosten übernehmen.
- Ich verhalte mich umweltbewusst: Ich verschwende kein Wasser und schalte das Licht aus, wenn es nicht benötigt wird. Müll wird getrennt gesammelt und in den vorgesehenen Mülltonnen und Papierkörben entsorgt.
- Mit Möbeln und Arbeitsmaterialien gehe ich sorgfältig um. Wenn ich etwas zerstöre, muss ich es ersetzen.
- Fundsachen gebe ich beim Hausmeister oder im Sekretariat ab.
- Ältere Schüler sollen den jüngeren Schülern ein Vorbild sein.
- Nach Schulschluss verlasse ich zügig das Schulgelände durch den Haupteingang.
- Auf dem gesamten Schulgelände, einschließlich der Schulgebäude und des Hortbereichs, herrscht ein striktes Rauchverbot.
II. Regeln in der Klasse und im Klassenraum
- Ich bin pünktlich zum Unterrichtsbeginn im Klassen- oder Fachraum und halte meine Arbeitsmaterialien bereit.
- Erscheint eine Lehrkraft nicht spätestens 5 Minuten nach Unterrichtsbeginn im Klassenraum, melden die beauftragten Schüler dies im Sekretariat.
- Während des Unterrichts bin ich leise. Wenn ich etwas sagen möchte, melde ich mich.
- Ich tobe nicht in der Klasse herum und achte darauf, dass ich die Möbel, Computer oder die Schulsachen meiner Klassenkameraden nicht beschädige.
- Wertsachen lasse ich grundsätzlich zu Hause.
- Nach der letzten Unterrichtsstunde verlasse ich den Klassenraum in einem ordentlichen Zustand, insbesondere stelle ich meinen Stuhl hoch, schließe die Fenster und achte darauf, dass das Licht ausgeschaltet wird.
- Technische Geräte werden ausschließlich von der Lehrkraft bedient.
- Die Anweisungen des Lehrers befolge ich.
III. Regeln in der Turnhalle
- Die 1. Klassen werden im 1. Halbjahr von der Lehrkraft zum Sportunterricht abgeholt; im 2. Halbjahr gehen sie wie die 2. bis 6. Klassen nach dem Vorklingeln allein zur Turnhalle.
- Die Turnhalle darf ich erst betreten, wenn der Lehrer dazu auffordert.
- Die Halle darf ich nur mit Hallenturnschuhen betreten.
- Im Sportunterricht trage ich keine Uhren und Schmuck.
IV. Regeln in der Pause
- Die kleinen Pausen werden unter Aufsicht des Lehrers im Klassenzimmer durchgeführt. Nach der 1. Stunde wird im Klassenraum gefrühstückt. Klassen, die in der 1. Stunde Sportunterricht haben, frühstücken im Mehrzwecksaal der Schule beim verantwortlichen Sportlehrer.
- Während der großen Pausen verlasse ich den Klassenraum und begebe mich auf den Schulhof (Haupteingang der Schule). Während der Regenpause bleibe ich in der Klasse und beschäftige mich ruhig.
- Die Schüler der Klassen 1 bis 3 überqueren die Straße nur unter Aufsicht einer Lehrkraft. Schüler der Klassen 4 bis 6 dürfen dies nach entsprechender Belehrung eigenständig tun.
- Vor der großen Pause verbleiben die Schultaschen im eigenen Klassenraum.
- Bei Konflikten finde ich immer Hilfe bei der Aufsicht auf dem Hof oder im Schulhaus.
- Das Sekretariat ist für die Schüler während der Pausen geöffnet.
- Auf dem Pausenhof achte ich auf andere Kinder. Besonders rücksichtsvoll bin ich gegenüber Erstklässlern.
- Ballspiele sind auf dem Bolzplatz bzw. der Basketballanlage erlaubt.
- Ich werfe keine Stöcke, Schneebälle, Steine und Sand.
- Während der Pausen benutze ich keine Fahrräder. Das Radfahren auf dem Schulhof ist verboten.
- Ich schütze die Pflanzen auf dem Schulgelände.
- Auf die Fußballtore und Zäune klettere ich nicht, da ich mich sonst verletzen könnte.
V. Regeln am Schulbus
- An der Bushaltestelle verhalte ich mich ruhig und stelle mich ordentlich bei Ankunft des Busses an.
- Beim Einsteigen drängle ich nicht.
- Ich sitze im Bus ruhig und beachte die Anweisungen des Busfahrers.
VI. Regeln für Schulveranstaltungen
Um ein positives und respektvolles Miteinander während Schulveranstaltungen zu gewährleisten, gelten folgende Verhaltensregeln:
a) Allgemeines Verhalten
- Ich verhalte mich respektvoll gegenüber Lehrkräften, Mitschülern und Gästen.
- Ich höre aufmerksam zu, wenn jemand spricht, und unterbreche nicht.
- Ich nehme aktiv am Programm teil und zeige Interesse an den Aktivitäten.
b) Pünktlichkeit
- Ich erscheine rechtzeitig zu Schulveranstaltungen.
- Bei Ausflügen informiere ich mich über Treffpunkte und Zeiten.
c) Verhalten bei Ausflügen
- Ich halte mich an die Anweisungen der begleitenden Lehrkräfte.
- Ich bleibe in der Gruppe und verlasse diese nicht ohne Erlaubnis.
- Ich verhalte mich rücksichtsvoll gegenüber anderen Besuchern.
d) Verhalten bei Aufführungen und Präsentationen
- Ich respektiere die Arbeit meiner Mitschüler und applaudiere angemessen.
- Ich vermeide laute Gespräche oder Störungen während der Darbietungen.
e) Zutritt zu Räumen
- Nur die für die Öffentlichkeit geöffneten Räume dürfen betreten werden.
VII. Ergänzungen zur Hausordnung
1. Eltern, die ihre Kinder bringen und abholen, warten bitte vor dem Schulhaus. Eine Ausnahme besteht bis zu den Herbstferien für die Eltern der Lernanfänger.
2. Aus Sicherheitsgründen wird das Eingangstor ab 07:40 Uhr verschlossen. Besucher bzw. verspätete Schüler müssen sich über eine Klingel im Sekretariat melden.
3. Die Schüler sollen das Schulgelände erst 15 Minuten vor Unterrichtsbeginn betreten. Ab diesem Zeitpunkt beginnt die Haftpflicht der Schule.
4. Elterngespräche können vor dem Unterricht nicht geführt werden, es sei denn, sie sind angemeldet. Gesprächstermine sind mit den Lehrern zu vereinbaren. In Notfällen dürfen Eltern unangemeldet kommen.
5. Das für den Unterricht notwendige Material ist mitzubringen. Beschädigtes oder verlorenes Material muss ersetzt werden.
6. Während des gesamten Schultages dürfen keine Handys oder ähnliche technische Geräte benutzt werden. Ausnahmen sind mit dem Lehrpersonal abzusprechen.
7. Wenn ein Kind mit dem Fahrrad zur Schule kommt, muss sich dieses in einem verkehrssicheren Zustand befinden. Bei Verstößen kann die Genehmigung widerrufen werden.
8. Fundgegenstände werden am Ende des Schuljahres ausgelegt und bei Nichtabholung für einen guten Zweck gespendet.
9. Rauchen ist auf dem Schulgelände verboten.
10. Schüler, die gegen die Hausordnung verstoßen, müssen mit Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen bzw. Schadensersatzansprüchen rechnen.
Zeesen, den 01.10.2024