Grundschule Zeesen

Wo viele Menschen zusammen leben, müssen sie sich Regeln geben. So soll auch diese Hausordnung das Miteinander in unserer Schule regeln.

Sie gilt für Schüler, Mitarbeiter, Nutzer und Besucher der Grundschule in Zeesen. Diese Hausordnung entfaltet ihre Wirkung mit dem Betreten des Schulgrundstückes.

Der Schulleiter bzw. seine Stellvertreterin nehmen das Hausrecht gemäß § 71.4 des Brandenburgischen Schulgesetzes wahr.

Jedes Mitglied unserer Schulgemeinschaft hat das Recht auf möglichst ungestörtes Arbeiten und Lernen, auf Schutz seiner Gesundheit und seines Eigentums.

Jeder hat die Pflicht dieses Recht anderer zu wahren. Das bedingt die Einschränkung der Freiheit des Einzelnen zu Gunsten der Gemeinschaft.

 

  1. Allgemeine Regeln
  • Ich nehme Rücksicht auf meine Mitschüler, bin immer hilfsbereit und gehe freundlich mit ihnen um.
  • Ich tue keinem anderen wehquäle, schlage, beleidige und erpresse ihn nicht und mache ihm auch keine Angst .
  • In die Schule bringe ich keine Messer und andere Waffen, auch Spielzeugwaffen, sowie StreichhölzerFeuerzeuge und Feuerwerkskörper
  • Ich achte auf gemeinsames oder fremdes Eigentum und darf dieses nicht beschädigen oder unerlaubt benutzen.
  • Ich weiß, dass ich WändeTürenFensterSchulmöbel und Toiletten nicht verschmutzen oder beschmieren darf. Wenn ich mich nicht daran halte, muss ich sie säubern oder die Reinigung bezahlen.
  • Ich achte darauf, dass ich mich umweltbewusst verhalte: Ich verschwende kein Wasser und schalten das Licht aus, wenn es nicht benötigt wird. Müll wird getrennt gesammelt und in den vorgesehenen Mülltonnen und Papierkörben getrennt entsorgt.
  • Mit den Möbeln und den Arbeitsmaterialien gehe ich sorgfältig Wenn ich

     etwas zerstöre, dann muss ich es auch ersetzen.

  • Fundsachen gebe ich beim Hausmeister oder im Sekretariat ab.
  • Die älteren Schüler sollen den jüngeren Schülern ein Vorbild
  • Nach Schulschluss verlasse ich zügig das Schulgelände durch den Haupteingang.
  • Auf dem gesamten Schulgelände, einschließlich der Schulgebäude und des Hortes, herrscht ein striktes Rauchverbot.

 

  1. Regeln in der Klasse und im Klassenraum
  • Ich bin pünktlich zum Stundenbeginn im Klassen- oder im Fachraum.
         Hier halte ich meine Arbeitsmaterialien bereit und gehe mit allen Büchern
         und  Heften sorgfältig um.
  • Erscheint eine Lehrkraft nicht spätestens 5 Minuten nach Unterrichtsbeginn
    im Klassenraum, melden die beauftragten Schüler dies im Sekretariat.
  • Während des Unterrichts bin ich leise, wenn ich etwas sagen möchte, melde
    ich mich.
  • Ich tobe nicht in der Klasse herum und achte darauf, dass ich die Möbel, die
    Computer oder die Schulsachen meiner Klassenkameraden nicht beschädige.
  • Wertsachen lasse ich grundsätzlich zu Hause.
  • Nach der jeweiligen letzten Unterrichtsstunde verlasse ich den Klassenraum in
    einem ordentlichen Zustand, insbesondere stelle ich meinen Stuhl hoch,
        schließe die Fenster und achte darauf, dass das Licht ausgeschaltet wird.
  • Technische Geräte werden ausschließlich von der Lehrkraft
  • Die Anweisungen des Lehrers befolge ich.

 

III. Regeln in der Turnhalle

  • Die 1. Klassen werden im 1. Halbjahr von der Lehrkraft zum Sportunterricht abgeholt; im 2. Halbjahr gehen sie wie die 2. bis 6. Klassen nach dem Vorklingeln allein zur Turnhalle.
  • Die Turnhalle darf ich erst dann betreten, wenn der Lehrer dazu auffordert.
  • Die Halle darf ich nur mit Hallenturnschuhen betreten.
  • Im Sportunterricht trage ich keine Uhren und Schmuck.

 

  1. Regeln in der Pause
  • Die kleinen Pausen werden unter Aufsicht des Lehrers im Klassenzimmer
    durchgeführt. Nach der 1. Stunde wird im Klassenraum gefrühstückt.
          Klassen, die in der 1. Stunde Sportunterricht haben, frühstücken im
          Mehrzwecksaal der Schule beim verantwortlichen Sportlehrer. Die 1. und
          Klassen nehmen ihr Frühstück im Klassenraum ein.
  • Während der großen Pausen verlasse ich den Klassenraum und begebe
    mich auf den Schulhof(Haupteingang der Schule). Die Tür zum Wirtschaftshof
         wird durch die Schüler nur im Notfall(Gefahrensituation) benutzt. Während
         der Regenpause bleibe ich in der Klasse und beschäftige mich ruhig.
  • Da unsere Schule leider aus mehreren Gebäuden besteht und diese durch mehrere

     öffentliche Straße getrennt voneinander sind, bestehen hier besondere Regeln.

     Die Schüler der Klassen 1 bis 3 überqueren die Straße nur unter Aufsicht

     einer Lehrkraft. Die Schüler der Klassen 4,5 und 6 werden durch die Klassenlehrer

     belehrt und können selbständig die Straße passieren. Dabei achten sie mit

     besonderer Aufmerksamkeit auf den Straßenverkehr.

  • Vor der 1. und 2. großen Pause verbleiben die Schultaschen im eigenen
    Klassenraum am Platz. Muss der Klassenraum auf Grund des Stundenplanes
         gewechselt werden, geschieht das erst nach dem Vorklingeln zum
        
  • Wenn ich eine Auseinandersetzung nicht klären kann, finde ich immer Hilfe bei der
    Aufsicht auf dem Hof oder im Schulhaus.
  • Das Sekretariat ist für die Schüler während der Pausen geöffnet.
  • Auf dem Pausenhof achte ich auf andere Kinder, damit alle ungestört
    spielen können. Besonders rücksichtsvoll bin ich gegenüber
         Erstklässlern.
         Ballspiele sind auf dem Bolzplatz bzw. auf der Basketballanlage erlaubt.
  • Ich werfe keine StöckeSchneebälleSteine und Sand, weil ich damit meine

     Mitschüler verletzen kann.

  • Während der großen Pausen benutze ich die Fahrräder nicht. Das
    Radfahren auf dem Schulhof ist grundsätzlich nicht erlaubt.
  • Während der Schulzeit und in den Pausen verlasse ich das Schulgelände

     grundsätzlich nicht.

  • Ich schütze und schone die Pflanzen auf unserem Schulgelände.
  • Auf die Fußballtore und die Zäune klettere ich nicht, weil ich mich sonst verletzen
    würde.

 

  1. Regeln am Schulbus
  • An der Bushaltestelle verhalte ich mich ruhig, verunreinige diesen Platz auch nicht

      und stelle mich ordentlich bei Ankunft des Busses an.

  • Beim Einsteigen drängele ich nicht.
  • Ich sitze im Bus ruhig und beachte die Anweisungen des Busfahrers.

 

Elterninformation

 

 Sehr geehrte Eltern,

im Sinne einer guten Zusammenarbeit zwischen Elternhaus und Schule zum Wohle Ihres Kindes möchten wir Ihnen mit diesem Elternbrief einige wesentliche Fakten zur Hausordnung und zum Schulgesetz zur Kenntnis geben. Diese Elterninformation gilt für die gesamte Grundschulzeit.

  1. Ergänzungen zur Hausordnung
  • Eltern, die ihre Kinder bringen und abholen warten vor dem Schulhaus. Eine Ausnahme besteht bis zu den Herbstferien für die Eltern der Lernanfänger.
    Aus Sicherheitsgründen wird das Eingangstor ab 07.40 Uhr verschlossen. Besucher bzw. Schüler, die verspätet zum Unterricht kommen, müssen sich über eine Klingel im Sekretariat melden.
  • Die Schüler sollen das Schulgelände erst 15 Minuten vor Unterrichtsbeginn betreten (Beginn der Haftpflicht der Schule)
  • Elterngespräche können vor dem Unterricht nicht geführt werden, es sei denn, sie sind angemeldet. Ansonsten vereinbaren die Eltern mit den Lehrern Gesprächstermine. Nur in Notfällen kommen Eltern unangemeldet zum Gespräch.
  • Das für den Unterricht notwendige Material ist mitzubringen. Geliehenes Material muss sorgfältig behandelt und pünktlich zurückgegeben und bei Beschädigung oder Verlust ersetzt werden.
  • Während des gesamten Schultages darf kein Handy o.ä. technische Geräte verwendet werden. (Ausnahmen sind mit dem Lehrpersonal abzusprechen)
  • Wenn ein Kind mit dem Fahrrad zur Schule kommt, muss sich dieses Rad in einem verkehrssicheren Zustand befinden. Bei Nichteinhaltung dieser Regel kann die Schule diese Genehmigung widerrufen. ( Weitere Informationen in der Antragsstellung)
  • Fundgegenstände werden am Ende des Schuljahres noch einmal ausgelegt und bei Nichtabholung für einen guten Zweck gespendet.
  • Rauchen ist auf dem Schulgelände verboten.
  • Schüler, die gegen die Hausordnung handeln, müssen mit Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen bzw. Schadensersatzansprüchen rechnen.
  1. Schulbesuch
  • Schulpflicht
    • Die Eltern haben dafür zu sorgen, dass die Schüler pünktlich und regelmäßig am Unterricht und anderen verbindlichen Schulveranstaltungen teilnehmen sowie die für verbindlich erklärten Arbeiten und die Hausaufgaben anfertigen. Sie zeichnen besonders dafür verantwortlich, dass die Vorgaben, die dazu bestimmt sind das Bildungs- und Erziehungsziel der Schule zu erreichen und die Ordnung in der Schule zu gewährleisten, eingehalten werden.( Schulgesetz § 44)
  • Krankheit/zwingende Gründe
  • Ist das Kind erkrankt oder kann es aus anderen Gründen die Schule nicht besuchen, muss der Schule bis spätestens 08.00 Uhr Bescheid gegeben werden. (( 03375/900127)
  • Kinder mit übertragbaren Krankheiten oder entsprechendem Verdacht oder mit Läusebefall dürfen die Schulräume nicht betreten. Das Kind muss zu Hause bleiben bis ein Arzt eine Unbedenklichkeitsbescheinigung ausgestellt hat. (Verwaltungsvorschrift zum Schulbetrieb)
  • Sportbefreiung
  • Der Sportlehrer entscheidet in Absprache mit den Eltern über Art und Umfang der Befreiung vom Sportunterricht, soweit diese 4 Wochen nicht überschreitet. Die vom Sportunterricht beurlaubten Schüler können an theoretischen Unterweisungen und zu Hilfsdiensten herangezogen werden. ( Verwaltungsvorschrift zum Schulbetrieb)
  • Beurlaubung/Freistellung
  • Ein Schüler kann nur in besonderen Ausnahmefällen vom Schulbesuch beurlaubt werden. Die Beurlaubung muss rechtzeitig schriftlich beantragt werden. Die Entscheidung trifft bis zu 3 Tagen der Klassenleiter, ab 4 Tage der Schulleiter. Der versäumte Unterrichtsstoff ist eigenverantwortlich nachzuholen. (Verwaltungsvorschrift Schulbetrieb)
Wir benutzen Cookies

Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell für den Betrieb der Seite, während andere uns helfen, diese Website und die Nutzererfahrung zu verbessern (Tracking Cookies). Sie können selbst entscheiden, ob Sie die Cookies zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass bei einer Ablehnung womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen.